Ablauf und Kosten


 

Wie lange dauert ein Behandlungstermin und wie viele Termine sind erforderlich?


Der Ersttermin beinhaltet die Standortbestimmung mit einer ausführliche Anamnese.  Zudem erfolgt eine naturheilkundliche Untersuchung, eine Zungen-/ Puls- und Bauchdiagnose nach der TCM und ein kinesiologischer Muskeltest. Eventuell auch eine Blutentnahme. Nehmen Sie sich für diesen Termin deshalb ausreichend Zeit. In der Regel werden 90 Minuten benötigt.

 

Die anschliessende Behandlungsart und der Behandlungsumfang sind so individuell wie Sie.

Ich erkläre Ihnen im Vorfeld genau, welche Behandlung ich Ihnen vorschlage und mit welchem Behandlungsumfang dies verbunden wäre. 

  

Welche Kosten entstehen?

 

Das Beratungs- und Behandlungshonorar beträgt 104,- € pro Stunde. 

 

Für reine Akupunktursitzungen (Folgebehandlungen ohne umfassende Beratung und Diagnostik, z.B. begleitend zu einer IVF oder ICSI - Behandlung) beträgt das Honorar 78,- € je Akupunktursitzung.

 

Je nach dem wie Sie versichert sind, können die Kosten evtl. teilweise von Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle übernommen werden. 

 

 

Gesetzlich Versicherte:

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung nicht. 

  

Privat Versicherte und privat Zusatzversicherte:

Private Krankenversicherer übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung zu bestimmten Sätzen. Die Höhe der Kostenübernahme hängt vom versicherten Tarif ab. 

 

Beihilfeberechtigte:

Als Beihilfeberechtigte-/ r haben Sie  Anspruch auf Kostenerstattung einer Heilpraktikerbehandlung im Rahmen der für Sie gültigen Beihilfesätze und im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In den meisten Fällen haben Beihilfeberechtigte eine private Krankenversicherung für die Restkosten vereinbart. Hier hängt die Erstattung vom gewählten Tarif ab. 

 


 Terminabsage:

 

Falls Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um Absage bis spätestens 24 Stunden vor Termin, damit ich den Termin noch anderweitig vergeben kann. Dies gilt auch für Ersttermine. Hier plane ich 90 Minuten Zeit für Sie ein. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei nicht erfolgter Terminabsage den Termin mit 50 % Ausfallhonorar in Rechnung stellen muss.