Behandlungsumfang und Behandlungskosten


 

Wie lange dauert ein Behandlungstermin und wie viele Termine sind erforderlich?

 

Der Ersttermin beinhaltet in der Regel eine ausführliche Anamnese. Bei bestimmten Beschwerdebildern kann diese natürlich auch abgekürzt und direkt zur Behandlung übergegangen werden (z.B. bei bestimmten Beschwerden am Bewegungsapparat). Zudem erfolgt ggf. eine naturheilkundliche Untersuchung.  Ich möchte Sie ganzheitlich behandeln. Nehmen Sie sich für den ersten Termin deshalb ausreichend Zeit (60-90 Minuten).

 

Die anschliessende Behandlungsart und der Behandlungsumfang richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf.

Ich erläutere Ihnen im Vorfeld genau, welche Behandlungsmethode ich Ihnen vorschlage und mit welchem Behandlungsumfang dies verbunden wäre. 

 

Wichtig: Sie legen sich niemals auf eine bestimmte Anzahl an Behandlungsterminen fest. Wir entscheiden gemeinsam, flexibel und ganz nach Ihren Bedürfnissen.

 

Terminabsage:

Falls Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um Absage bis spätestens 24 Stunden vor Termin, damit ich den Termin noch anderweitig vergeben kann. Dies gilt auch für Ersttermine. Hier plane ich 60-90 Minuten Zeit für Sie ein. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei nicht rechtzeitig erfolgter Terminabsage den Termin in Rechnung stellen muss.

  

Welche Kosten entstehen?

 

Das Beratungs- und Behandlungshonorar beträgt 80,- € pro Stunde. 

Je nach dem wie Sie versichert sind, können die Kosten eventuell teilweise von Ihrer Versicherung übernommen werden. 

 

Hier finden Sie meine AGB und Behandlungsvereinbarung mit detaillierten Informationen:

Download
AGB, Behandlungsvereinbarung, Datenschutzerklärung Naturheilpraxis Elke Feuerhuber
AGB, Behandlungsvereinbarung, Datenschut
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Gesetzlich Versicherte:

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung nicht.

 

Privat Versicherte und privat Zusatzversicherte:

Private Krankenversicherer übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung zu bestimmten Sätzen. Die Höhe der Kostenübernahme hängt vom versicherten Tarif ab.

 

Beihilfeberechtigte:

Als Beihilfeberechtigte-/ r haben Sie  Anspruch auf Kostenerstattung einer Heilpraktikerbehandlung im Rahmen der für Sie gültigen Beihilfesätze und im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In den meisten Fällen haben Beihilfeberechtigte eine private Krankenversicherung für die Restkosten vereinbart. Hier hängt die Erstattung vom gewählten Tarif ab.